Warnhinweis

Unser Shop primepods.de richtet sich nach den geltenden Gesetzen. Diese sind im Besonderen das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG), die Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV), das Jugendschutzgesetz (JuSchG) und die EU-Tabakrichtlinie (2014/40/EU).
1. Jugendschutz (§ 10 JuSchG)
  • E-Zigaretten und Liquids dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft oder abgegeben werden.
  • Online-Shops müssen eine Altersverifikation durchführen.
  • Ein Hinweis wie „Kein Verkauf an Personen unter 18 Jahren“ muss deutlich sichtbar sein.
2. Gesundheitshinweise (TabakerzV, Art. 20 EU-Tabakrichtlinie)
  • Liquid-Produkte mit Nikotin müssen den Hinweis tragen:
  •  „Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht.“
  • Falls die E-Zigarette oder das Liquid kein Nikotin enthält, sollte dies ebenfalls klar gekennzeichnet sein.
3. Warnhinweise & Inhaltsstoffe
  • Eine Liste der Inhaltsstoffe muss angegeben werden.
  • Nikotinhaltige Liquids dürfen max. 20 mg/ml Nikotin enthalten.
  • Kein Verkauf von nikotinhaltigen Liquids mit mehr als 10 ml pro Flasche.
4. Werbeverbote (§ 11 TabakerzG, § 21 TabakerzV)
  • Werbung für E-Zigaretten mit gesundheitlichen Vorteilen ist verboten.
  • Keine irreführenden Angaben (z. B. „gesund“, „harmlos“).
5. Kennzeichnungspflichten (TabakerzV)
  • Produkte müssen mit einem Beipackzettel versehen sein, der Gebrauchsanweisungen und mögliche Gesundheitsrisiken beschreibt.
  • Der Hersteller oder Importeur muss auf der Verpackung stehen.