Warnhinweis
Unser Shop primepods.de richtet sich nach den geltenden Gesetzen. Diese sind im Besonderen das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG), die Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV), das Jugendschutzgesetz (JuSchG) und die EU-Tabakrichtlinie (2014/40/EU).
1. Jugendschutz (§ 10 JuSchG)
1. Jugendschutz (§ 10 JuSchG)
- E-Zigaretten und Liquids dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft oder abgegeben werden.
- Online-Shops müssen eine Altersverifikation durchführen.
- Ein Hinweis wie „Kein Verkauf an Personen unter 18 Jahren“ muss deutlich sichtbar sein.
2. Gesundheitshinweise (TabakerzV, Art. 20 EU-Tabakrichtlinie)
- Liquid-Produkte mit Nikotin müssen den Hinweis tragen:
- „Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht.“
- Falls die E-Zigarette oder das Liquid kein Nikotin enthält, sollte dies ebenfalls klar gekennzeichnet sein.
3. Warnhinweise & Inhaltsstoffe
- Eine Liste der Inhaltsstoffe muss angegeben werden.
- Nikotinhaltige Liquids dürfen max. 20 mg/ml Nikotin enthalten.
- Kein Verkauf von nikotinhaltigen Liquids mit mehr als 10 ml pro Flasche.
4. Werbeverbote (§ 11 TabakerzG, § 21 TabakerzV)
- Werbung für E-Zigaretten mit gesundheitlichen Vorteilen ist verboten.
- Keine irreführenden Angaben (z. B. „gesund“, „harmlos“).
5. Kennzeichnungspflichten (TabakerzV)
- Produkte müssen mit einem Beipackzettel versehen sein, der Gebrauchsanweisungen und mögliche Gesundheitsrisiken beschreibt.
- Der Hersteller oder Importeur muss auf der Verpackung stehen.